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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Verträge zwischen der HENCKE Systemberatung GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt)

und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) kommen vorbehaltlich

abweichender Vereinbarungen im Einzelfall ausschließlich nach Maßgabe der folgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer

Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters. Zu den Leistungen des Anbieters

gehören insbesondere die Lieferung von Standard‐Software, die Lieferung von Hardware,

Planungs‐ und Umsetzungsunterstützung im Bereich der Netzwerk‐Infrastruktur, Installation,

Support, Störungsbeseitigung und Schulungen. Sie gelten gegenüber Kunden im Sinne des

§ 14 BGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals

gesondert vereinbart werden.


§ 2 Vertragsschluss

​(1) Sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden gelten als geschlossen,

​wenn der Anbieter die Annahme schriftlich bestätigt oder der Kunde ein Angebot des

​Anbieters vorbehaltlos annimmt.

​(2) Der Anbieter kann Angebote innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

​Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer

​Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Dies gilt

​auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

​(3) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als

​verbindlich bezeichnet sind oder sie eine verbindliche Frist zur Annahme enthalten.


§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

Vom Anbieter genannte Liefertermine und ‐fristen sind stets unverbindlich, sofern sie vom

Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt

worden sind. Der Anbieter haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung

und Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller

Art, Arbeitskämpfe, fehlende Selbstbelieferung durch Lieferanten) hervorgerufen werden,

die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Anbieter teilt dem Kunden das Vorliegen

entsprechender Gründe unverzüglich mit. Sofern entsprechende Ereignisse die Lieferung

oder Leistung dauerhaft erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter zum Rücktritt

vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

Bestehen die Störungen nur vorübergehend, verlängern sich die Liefer‐ bzw. Leistungszeiten

um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Teillieferungen 

sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Kommt der Kunde in Verzug der

Annahme oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den ihr

entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, so kann der Anbieter ihm eine angemessene

Frist zur Annahme setzen. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist nicht angenommen, so ist der

Anbieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.


§ 4 Versand

Ist ein Versand erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Anbieters auf Rechnung und

gegenüber Kunden auf Gefahr des Kunden. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter

berechtigt, den Transportunternehmer sowie die Art des Transportmittels frei zu wählen.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden oder sonstige

versicherbare Risiken zu versichern. Eine Versicherung erfolgt nur nach ausdrücklicher

schriftlicher Bestätigung des Anbieters auf Wunsch des Kunden. Die hierdurch entstehenden

Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.


§ 5 Abnahme

Bedarf es einer Abnahme durch den Kunden, ist der Kunde zu dieser verpflichtet. Wegen

unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der

Kunde die Abnahme gleichwohl, so gilt die Abnahme als erfolgt. Gegenüber Kunden gilt die

Leistung des Anbieters mit erfolgreichem Ablauf des Probebetriebes/mit Ingebrauchnahme

als abgenommen, ohne dass es einer Erklärung des Kunden bedarf. Diese automatische

Abnahme kann der Kunde nur durch rechtzeitige und schriftliche Mitteilung

abnahmeverhindernder Fehler verhindern.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Anbieters nicht eingeschlossen und

wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Sofern sich

aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise des

Anbieters ab Sitz des Anbieters, zuzüglich Verpackung und Versand. Die Rechnungserstellung

erfolgt bei der Lieferung von Waren mit Auslieferung. Soweit nicht anders vereinbart, sind

unsere Rechnungen zahlbar bei Lieferung ohne Abzug. Kommt der Käufer seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder

werden nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des

Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen

Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem Vertragsverhältnis gefährdet wird, so

ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Aufrechnungsrechte und die Zurück-

behaltung von Zahlungen stehen dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Verbrauchern 

gegenüber besteht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich konnexer

Gegenforderungen.


§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden

Leistungen. Er wird insbesondere dem Anbieter die zur ordnungsgemäßen Durchführung der

Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Vor dem

Austausch von Teilen oder Geräten durch den Anbieter wird der Kunde auf Anforderung

Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen.

Gleiches gilt für Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen, die notwendige Arbeiten

behindern.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

​(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen

​Bezahlung bzw. gegenüber Kunden bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender und

​zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher

​Saldoforderungen aus Kontokorrent, mit dem Kunden vor.

​(2) Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte im Rahmen

​seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern; er tritt dem Anbieter

​bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen gegen den Erwerber ab, die ihm aus

​der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar

​unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft

​worden ist. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der

​Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie

​z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust

​und Zerstörung. Im Übrigen darf der Kunde über unter Eigentumsvorbehalt stehende

​Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder

​belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen.

​(3) Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die nach vorstehendem Absatz 2

​abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Sie darf diese

​Einzugsermächtigung nur dann widerrufen, wenn der Kunde seinen

​Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Kunde

​seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist er verpflichtet, alle zum Einzug

​erforderlichen Angaben zu machen, notwendige Unterlagen auszuhändigen und

​seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die

​Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diese

​unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.


§ 9 Gewährleistung, Mängelansprüche und Rücktritt

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, sofern dieser

Kaufmann ist, setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- 

und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte

unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein offensichtlicher Mangel, hat

der Kunde dem Anbieter diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Liefergegen-

standes schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht

sogleich entdeckt werden können, sind binnen 7 Werktagen nach deren Entdeckung, oder

jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei ordnungsgemäßer

Verwendung erkennbar war, schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache

vorliegt, ist der Anbieter nach ihrer Wahl zur Nachbesserung in Form der Mängelbeseitigung

oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Werden Betriebs‐ oder

Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder

Teile ausgewechselt, so entfallen Rechte des Kunden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass

kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht. Durch den Kunden

verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen

oder Installation von Software, Treibern usw. verursacht wurden, unterliegen nicht der

gesetzlichen Sachmängelhaftung. Die Haftung des Anbieters für Mängel entfällt ferner, wenn

der Kunde eine gelieferte Sache ohne Zustimmung des Anbieters ändert oder durch Dritte

ändern lässt und dem Anbieter die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder

unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat grundsätzlich durch entsprechende Änderungen

verursachte Mehrkosten der Nacherfüllung selbst zu tragen. Erfolgt auf individuelle

Vereinbarung im Einzelfall eine Lieferung gebrauchter Sachen durch den Anbieter, gilt

sämtliche Gewährleistung für Sachmängel als ausgeschlossen. Auf Verlangen des Anbieters

ist der beanstandete Liefergegenstand an sie zurückzusenden. Die zum Zweck der Prüfung

und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐

und Materialkosten, trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich

jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der

Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.


§ 10 Verjährung

​(1) Gegenüber Kunden verjähren vertraglicher Ansprüche wegen Pflichtverletzungen in

​einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

​(2) Ausgenommen sind Mängelansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5

​Jahre oder länger beträgt. Ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist in

​Absatz 1 bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schäden aus der Verletzung

​des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden wegen grob

​fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung; für das Recht des Kunden, sich bei

​einer vom Anbieter zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Vertragsgegen-

​standes bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen; für Ansprüche wegen

​arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im

​Sinne von § 444 oder § 639 BGB; sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß

​§ 478 Abs. 2 BGB. 


§ 11 Haftung

Die Haftung des Anbieters für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,

insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,

Vertragsverletzung; Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter

Handlung richtet sich, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §

11. Der Anbieter haftet dem Grunde nach für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten,

und für jede Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind dabei

insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung bzw. Lieferung des vertrags-

gemäßen Gegenstandes, sowie Beratungs‐, Schutz‐ und Obhutspflichten, die dem Kunden

die vertragsgemäße Verwendung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben

des Kunden oder dessen Personal oder Eigentum bezwecken. Der Höhe nach ist die

Ersatzpflicht gegenüber Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren

Schadens begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit für Sach‐

und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies vorstehenden Haftungsausschlüsse und –

Beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der Organe, gesetzlichen

Vertreter, Angestellte sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den

vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Gleiches gilt für eine Verletzung der

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Falle einer Garantieübernahme. Soweit

der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte nicht

zu dem von ihr vertraglich geschuldeten und schriftlich fixierten Vertragsinhalt gehören,

geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde ist

insbesondere verpflichtet, Sorge und Verantwortung für eine zureichende Datensicherung zu

tragen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen

Datenbestandes, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Es

unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden für eine erforderliche

Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen eines verlustigen oder beschädigten

Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des

Datenbestandes durch den Anbieter – sofern eine solche möglich ist – hat der Kunde zu

tragen. Für die Wiederbeschaffung haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde sichergestellt

hat, dass die Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand

wiederhergestellt werden können.


§ 12 Gewerbliche Schutzrechte

Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich

benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen

Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter geltend gemacht werden. In dem Fall, dass der

Verkaufsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt,

wird dem Anbieter nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Gegenstand derart abändern

oder austauschen, dass keine Rechte Dritter geltend gemacht werden, der

Vertragsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder 

dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt

ihr das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem

Vertrag zurückzutreten oder den Preis entsprechend zu mindern. Etwaige Schadensersatz-

ansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch vom Anbieter verkaufte Produkte anderer

Hersteller wird der Anbieter nach ihrer Wahl Ansprüche gegen die Hersteller und

Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.

Ansprüche gegen den Anbieter bestehen gegenüber Kunden in diesen Fällen nur, wenn die

gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und

Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden,

so hat der Kunde zu gewährleisten, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für den Fall,

dass der Kunde hiergegen schuldhaft verstößt, stellt er den Anbieter von allen Forderungen

frei, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben

werden.


§ 13 Ausfuhrbestimmungen

Soweit nicht anders vermerkt, liefert der Anbieter Waren grundsätzlich unter der

Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland.

Beabsichtigt der Kunde beim Anbieter bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in

eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu

informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbstständig einzuholen. Dies gilt auch

für den Fall, dass der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.


§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem

Anbieter und dem Kunden ist das Amtsgericht Hannover.


§ 15 Schlussbestimmungen

Auf sämtliche Vertrags‐ und Rechtsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde findet

ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Geltung des UN-

Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sind oder werden einzelne Bedingungen der vorstehenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der

Bestimmungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche

Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der Wahrung der

beiderseitigen Interessen am nächs