Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Verträge zwischen der HENCKE Systemberatung GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt)
und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) kommen vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen im Einzelfall ausschließlich nach Maßgabe der folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters. Zu den Leistungen des Anbieters
gehören insbesondere die Lieferung von Standard‐Software, die Lieferung von Hardware,
Planungs‐ und Umsetzungsunterstützung im Bereich der Netzwerk‐Infrastruktur, Installation,
Support, Störungsbeseitigung und Schulungen. Sie gelten gegenüber Kunden im Sinne des
§ 14 BGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden gelten als geschlossen,
wenn der Anbieter die Annahme schriftlich bestätigt oder der Kunde ein Angebot des
Anbieters vorbehaltlos annimmt.
(2) Der Anbieter kann Angebote innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Dies gilt
auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind oder sie eine verbindliche Frist zur Annahme enthalten.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
Vom Anbieter genannte Liefertermine und ‐fristen sind stets unverbindlich, sofern sie vom
Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt
worden sind. Der Anbieter haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung
und Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller
Art, Arbeitskämpfe, fehlende Selbstbelieferung durch Lieferanten) hervorgerufen werden,
die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Anbieter teilt dem Kunden das Vorliegen
entsprechender Gründe unverzüglich mit. Sofern entsprechende Ereignisse die Lieferung
oder Leistung dauerhaft erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
Bestehen die Störungen nur vorübergehend, verlängern sich die Liefer‐ bzw. Leistungszeiten
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Teillieferungen
sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Kommt der Kunde in Verzug der
Annahme oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den ihr
entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, so kann der Anbieter ihm eine angemessene
Frist zur Annahme setzen. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist nicht angenommen, so ist der
Anbieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
§ 4 Versand
Ist ein Versand erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Anbieters auf Rechnung und
gegenüber Kunden auf Gefahr des Kunden. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter
berechtigt, den Transportunternehmer sowie die Art des Transportmittels frei zu wählen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden oder sonstige
versicherbare Risiken zu versichern. Eine Versicherung erfolgt nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung des Anbieters auf Wunsch des Kunden. Die hierdurch entstehenden
Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 5 Abnahme
Bedarf es einer Abnahme durch den Kunden, ist der Kunde zu dieser verpflichtet. Wegen
unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der
Kunde die Abnahme gleichwohl, so gilt die Abnahme als erfolgt. Gegenüber Kunden gilt die
Leistung des Anbieters mit erfolgreichem Ablauf des Probebetriebes/mit Ingebrauchnahme
als abgenommen, ohne dass es einer Erklärung des Kunden bedarf. Diese automatische
Abnahme kann der Kunde nur durch rechtzeitige und schriftliche Mitteilung
abnahmeverhindernder Fehler verhindern.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Anbieters nicht eingeschlossen und
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Sofern sich
aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise des
Anbieters ab Sitz des Anbieters, zuzüglich Verpackung und Versand. Die Rechnungserstellung
erfolgt bei der Lieferung von Waren mit Auslieferung. Soweit nicht anders vereinbart, sind
unsere Rechnungen zahlbar bei Lieferung ohne Abzug. Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder
werden nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen
Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem Vertragsverhältnis gefährdet wird, so
ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Aufrechnungsrechte und die Zurück-
behaltung von Zahlungen stehen dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Verbrauchern
gegenüber besteht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich konnexer
Gegenforderungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt den Anbieter bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden
Leistungen. Er wird insbesondere dem Anbieter die zur ordnungsgemäßen Durchführung der
Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Vor dem
Austausch von Teilen oder Geräten durch den Anbieter wird der Kunde auf Anforderung
Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen.
Gleiches gilt für Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen, die notwendige Arbeiten
behindern.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung bzw. gegenüber Kunden bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender und
zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent, mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte im Rahmen
seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern; er tritt dem Anbieter
bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen gegen den Erwerber ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der
Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie
z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
und Zerstörung. Im Übrigen darf der Kunde über unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder
belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen.
(3) Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die nach vorstehendem Absatz 2
abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Sie darf diese
Einzugsermächtigung nur dann widerrufen, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist er verpflichtet, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben zu machen, notwendige Unterlagen auszuhändigen und
seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
§ 9 Gewährleistung, Mängelansprüche und Rücktritt
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, sofern dieser
Kaufmann ist, setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte
unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein offensichtlicher Mangel, hat
der Kunde dem Anbieter diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Liefergegen-
standes schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht
sogleich entdeckt werden können, sind binnen 7 Werktagen nach deren Entdeckung, oder
jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei ordnungsgemäßer
Verwendung erkennbar war, schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, ist der Anbieter nach ihrer Wahl zur Nachbesserung in Form der Mängelbeseitigung
oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Werden Betriebs‐ oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder
Teile ausgewechselt, so entfallen Rechte des Kunden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass
kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht. Durch den Kunden
verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen
oder Installation von Software, Treibern usw. verursacht wurden, unterliegen nicht der
gesetzlichen Sachmängelhaftung. Die Haftung des Anbieters für Mängel entfällt ferner, wenn
der Kunde eine gelieferte Sache ohne Zustimmung des Anbieters ändert oder durch Dritte
ändern lässt und dem Anbieter die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder
unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat grundsätzlich durch entsprechende Änderungen
verursachte Mehrkosten der Nacherfüllung selbst zu tragen. Erfolgt auf individuelle
Vereinbarung im Einzelfall eine Lieferung gebrauchter Sachen durch den Anbieter, gilt
sämtliche Gewährleistung für Sachmängel als ausgeschlossen. Auf Verlangen des Anbieters
ist der beanstandete Liefergegenstand an sie zurückzusenden. Die zum Zweck der Prüfung
und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐
und Materialkosten, trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich
jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der
Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
§ 10 Verjährung
(1) Gegenüber Kunden verjähren vertraglicher Ansprüche wegen Pflichtverletzungen in
einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
(2) Ausgenommen sind Mängelansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5
Jahre oder länger beträgt. Ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist in
Absatz 1 bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden wegen grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung; für das Recht des Kunden, sich bei
einer vom Anbieter zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Vertragsgegen-
standes bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen; für Ansprüche wegen
arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im
Sinne von § 444 oder § 639 BGB; sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß
§ 478 Abs. 2 BGB.
§ 11 Haftung
Die Haftung des Anbieters für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung; Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung richtet sich, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §
11. Der Anbieter haftet dem Grunde nach für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten,
und für jede Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind dabei
insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung bzw. Lieferung des vertrags-
gemäßen Gegenstandes, sowie Beratungs‐, Schutz‐ und Obhutspflichten, die dem Kunden
die vertragsgemäße Verwendung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben
des Kunden oder dessen Personal oder Eigentum bezwecken. Der Höhe nach ist die
Ersatzpflicht gegenüber Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit für Sach‐
und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies vorstehenden Haftungsausschlüsse und –
Beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellte sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den
vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Gleiches gilt für eine Verletzung der
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Falle einer Garantieübernahme. Soweit
der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte nicht
zu dem von ihr vertraglich geschuldeten und schriftlich fixierten Vertragsinhalt gehören,
geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, Sorge und Verantwortung für eine zureichende Datensicherung zu
tragen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen
Datenbestandes, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Es
unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden für eine erforderliche
Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen eines verlustigen oder beschädigten
Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des
Datenbestandes durch den Anbieter – sofern eine solche möglich ist – hat der Kunde zu
tragen. Für die Wiederbeschaffung haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde sichergestellt
hat, dass die Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
§ 12 Gewerbliche Schutzrechte
Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich
benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter geltend gemacht werden. In dem Fall, dass der
Verkaufsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt,
wird dem Anbieter nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Gegenstand derart abändern
oder austauschen, dass keine Rechte Dritter geltend gemacht werden, der
Vertragsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder
dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt
ihr das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten oder den Preis entsprechend zu mindern. Etwaige Schadensersatz-
ansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch vom Anbieter verkaufte Produkte anderer
Hersteller wird der Anbieter nach ihrer Wahl Ansprüche gegen die Hersteller und
Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.
Ansprüche gegen den Anbieter bestehen gegenüber Kunden in diesen Fällen nur, wenn die
gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und
Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden,
so hat der Kunde zu gewährleisten, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für den Fall,
dass der Kunde hiergegen schuldhaft verstößt, stellt er den Anbieter von allen Forderungen
frei, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben
werden.
§ 13 Ausfuhrbestimmungen
Soweit nicht anders vermerkt, liefert der Anbieter Waren grundsätzlich unter der
Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland.
Beabsichtigt der Kunde beim Anbieter bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in
eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu
informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbstständig einzuholen. Dies gilt auch
für den Fall, dass der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem
Anbieter und dem Kunden ist das Amtsgericht Hannover.
§ 15 Schlussbestimmungen
Auf sämtliche Vertrags‐ und Rechtsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Geltung des UN-
Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sind oder werden einzelne Bedingungen der vorstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der
Bestimmungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche
Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der Wahrung der
beiderseitigen Interessen am nächs